Eine solche Benutzung der Amateurfunkstellen darf nur unter unmittelbarer ständiger Aufsicht
eines lizenzierten Funkamateurs erfolgen; der Nichtgeprüfte kann nur eine Grußbotschaft über-
mitteln. Der die Amateurfunkstelle betreibende Funkamateur ist auch für die ordnungsgemäße
Abwicklung des Amateurfunkverkehrs verantwortlich.
Siehe die Seite "Sprechfreiheit" bzw Kids_day_Bescheid_2019.pdf
ugendliche sind meist Personen, die noch nicht den 18. Geburtstag hatten.
Dies ist jeweils in den Landesgesetzen definiert.
Als Beispiel gilt für Oberösterreich: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LOO40013920/LOO40013920.html ".........bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres".
weitere Links:
Aus der Detailsansicht von Veranstaltungen kann ein Kalendereintrag mittels "Download Event" in den eigenen Terminkalender übernommen werden!
21. August 2025, 17:00 - 24. August 2025, 14:00
Das beliebte Treffen bei der Schultz-Hütt’n in Altlengbach wird auch heuer 2025 wieder stattfinden. Anreisen kann man ab Donnerstag 21. ...
WeiterlesenRolf Baumgarten, ON4LEA, veröffentlicht auf seiner Website Termine von Funk-Flohmärkten und Amateurfunk-Messen in ganz Europa