Bescheid der Fernmeldebehörde zur Sprechfreiheit 2023

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Zum Schreiben des ÖVSV Dachverband vom 05.12.2022 teilt das Fernmeldebüro mit, dass im Rahmen der nachstehend angeführten Veranstaltungen zwecks Übermittlung von Grußbotschaften – es handelt sich dabei um Nachrichten unbedeutenden Inhalts – die Benutzung von Amateurfunkstellen durch Kinder und Jugendliche gestattet wird:

Kids Days

07. Jänner 2023 und 17. Juni 2023

Girls Day:

27. April 2023

Europatag der Schulstationen:

05. Mai 2023

Young Helpers on the Air – YHOTA( Intern. Amateurfunkprojekt der Jugendgruppen von Hilfsorganisationen ):

13. bis 14. Mai 2023 und 30. September 2023

World Amateur Radio Day – International Amateur Radio Union:

18. April 2023

Internationaler Tag der Jugend:

12. August 2023

Internationaler bzw Welt-Kindertag:

01. Juni 2023 und 20. September 2023

 

Eine solche Benutzung der Amateurfunkstellen darf nur unter unmittelbarer ständiger Aufsicht eines lizenzierten Funkamateurs erfolgen; der Nichtgeprüfte kann nur eine Grußbotschaft übermitteln. Der die Amateurfunkstelle betreibende Funkamateur ist und bleibt auch für die ordnungsgemäße Abwicklung des Amateurfunkverkehrs verantwortlich.

Anmerkung: Die Begriffe "Kinder und Jugendliche" bzw. "junge Menschen" sind in Österreich je nach Bundesland unterschiedlich definiert; es ist aber so, dass einheitlich Personen bis zum Alter von 18 Jahren damit gemeint sind.

 

Bescheid (pdf)