Eine solche Benutzung der Amateurfunkstellen darf nur unter unmittelbarer ständiger Aufsicht
eines lizenzierten Funkamateurs erfolgen; der Nichtgeprüfte kann nur eine Grußbotschaft über-
mitteln. Der die Amateurfunkstelle betreibende Funkamateur ist auch für die ordnungsgemäße
Abwicklung des Amateurfunkverkehrs verantwortlich.
Jugendliche sind meist Personen, die noch nicht den 18. Geburtstag hatten.
Dies ist jeweils in den Landesgesetzen definiert.
Als Beispiel gilt für Oberösterreich: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LOO40013920/LOO40013920.html ".........bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres".
Aus der Detailsansicht von Veranstaltungen kann ein Kalendereintrag mittels "Download Event" in den eigenen Terminkalender übernommen werden!
9. September 2025, 18:00 - 9. September 2025, 22:00
OE-CW-G Treffen in Wien
WeiterlesenRolf Baumgarten, ON4LEA, veröffentlicht auf seiner Website Termine von Funk-Flohmärkten und Amateurfunk-Messen in ganz Europa