Eine solche Benutzung der Amateurfunkstellen darf nur unter unmittelbarer ständiger Aufsicht
eines lizenzierten Funkamateurs erfolgen; der Nichtgeprüfte kann nur eine Grußbotschaft über-
mitteln. Der die Amateurfunkstelle betreibende Funkamateur ist auch für die ordnungsgemäße
Abwicklung des Amateurfunkverkehrs verantwortlich.
Jugendliche sind meist Personen, die noch nicht den 18. Geburtstag hatten.
Dies ist jeweils in den Landesgesetzen definiert.
Als Beispiel gilt für Oberösterreich: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LOO40013920/LOO40013920.html ".........bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres".
Aus der Detailsansicht von Veranstaltungen kann ein Kalendereintrag mittels "Download Event" in den eigenen Terminkalender übernommen werden!
Europas größte Amateurfunkausstellung! ÖVSV und DokuFunk werden gemeinsam eine Jubiläumsausstellung "100 Jahre ÖVSV" vorbereiten!
WeiterlesenEs werden in Wagrain ca. 80 Jugendliche und Teambegleiter aus der IARU Region 1 und Gäste erwartet. ...
Weiterlesen28. August 2026, 07:00 - 30. August 2026, 15:00
Auch 2026 Jahr werden wir wieder die schöne Wiese am Areal der Schultzhütt’n zur Verfügung haben um zu funken, zu flohmarkteln, zu campen und vieles mehr.
WeiterlesenRolf Baumgarten, ON4LEA, veröffentlicht auf seiner Website Termine von Funk-Flohmärkten und Amateurfunk-Messen in ganz Europa