
Sprechfreiheit wird unter folgenden Auflagen gewährt:
Die Übermittlung der Grußbotschaften über Amateurfunkstellen darf immer nur unter unmittelbarer und ständiger Aufsicht eines lizenzierten Funkamateurs erfolgen.
Personen, die eine Amateurfunkprüfung nicht erfolgreich abgelegt haben, dürfen nur Nachrichten in das Mikrofon sprechen beziehungsweise über den Lautsprecher der Funkanlage hören.
Die die Amateurfunkstellen betreibenden Funkamateure sind weiterhin für die ordnungsgemäße Abwicklung des Amateurfunkverkehrs verantwortlich.
Aus der Detailsansicht von Veranstaltungen kann ein Kalendereintrag mittels "Download Event" in den eigenen Terminkalender übernommen werden!
21. Februar 2026, 09:00
Ziel des EMV-Seminars ist die Vermittlung der notwendigen Kompetenzen (Grundlagen, Normen, Messtechnik) um bei Störungen der Amateurfunkfrequenzen Störquellen zu identifizieren und Entstörmaßnahmen einleiten zu können.
WeiterlesenSAVE the Date! ...
WeiterlesenRolf Baumgarten, ON4LEA, veröffentlicht auf seiner Website Termine von Funk-Flohmärkten und Amateurfunk-Messen in ganz Europa