Bescheid der Fernmeldebehörde zur Sprechfreiheit 2024

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Zum Schreiben des ÖVSV Dachverband vom 09.12.2023 teilt das Fernmeldebüro mit, dass im Rahmen der nachstehend angeführten Veranstaltungen gestattet wird, dass Kinder und Jugendliche, die nicht erfolgreich eine Amateurfunkprüfung abgelegt haben, über Amateurfunkstellen Grußbotschaften – es handelt sich dabei um Nachrichten unbedeutenden Inhalts – übermitteln dürfen.

 

Kids Days

06. Jänner 2024 und 15. Juni 2024

Girls Day:

25. April 2024

Europatag der Schulstationen:

05. Mai 2024

Young Helpers on the Air – YHOTA( Intern. Amateurfunkprojekt der Jugendgruppen von Hilfsorganisationen ):

11. bis 12. Mai 2024 und 28. September 2024

World Amateur Radio Day – International Amateur Radio Union:

18. April 2024

Internationaler Tag der Jugend:

12. August 2024

Internationaler bzw Welt-Kindertag:

01. Juni 2024 und 20. September 2024

 

Sprechfreiheit wird unter folgenden Auflagen gewährt:

Die Übermittlung der Grußbotschaften über Amateurfunkstellen darf immer nur unter unmittelbarer und ständiger Aufsicht eines lizenzierten Funkamateurs erfolgen.

Personen, die eine Amateurfunkprüfung nicht erfolgreich abgelegt haben, dürfen nur Nachrichten in das Mikrofon sprechen beziehungsweise über den Lautsprecher der Funkanlage hören.

Die die Amateurfunkstellen betreibenden Funkamateure sind weiterhin für die ordnungsgemäße Abwicklung des Amateurfunkverkehrs verantwortlich.

Jedes darüberhinausgehende Hantieren an Amateurfunkstellen durch Personen, die eine Amateurfunkprüfung nicht erfolgreich abgelegt haben (zum Beispiel: Drücken der Sprechtaste, Einstellen der Frequenz usw) stellt eine Mitbenützung gemäß § 151 TKG 2021 dar und ist daher ohne abgelegte Amateurfunkprüfung unzulässig und kann als Verwaltungsübertretung nach § 188 Abs 1 Z 10 und Z 11 TKG 2021 bestraft werden.

Anmerkung: Die Begriffe "Kinder und Jugendliche" bzw. "junge Menschen" sind in Österreich je nach Bundesland unterschiedlich definiert; es ist aber so, dass einheitlich Personen bis zum Alter von 18 Jahren damit gemeint sind.

 

Bescheid (pdf)