Amateurfunk Bewilligungsklassen
In Österreich gibt es drei beantragbare Bewilligungsklassen, wobei
nur eine CEPT-Lizenz automatisch zum Betrieb im CEPT-Ausland berechtigt. Die Bewilligungsklassen
sind dabei untereinander upgradefähig, d.h. von Klasse 3 auf Klasse 4 auf Klasse 1 ist jeweils nur
mehr eine Prüfung in dem zum Upgrade notwendigen Prüfungsfach abzulegen.

Klasse 1 CEPT
Alle Betriebsarten dürfen auf allen Amateurfunkbänder lt. IARU
Bandplan gearbeitet werden. Auch können alle
Leistungsklassen
beantragt werden (Klasse D nur für Klubstationen).
Verbindungen auf UKW bis mehrere 100 km im FM Betrieb (via Relais), im SSB Betrieb auch
europaweit möglich. Mit höherem technischen Aufwand auch interkontinental Verbindungen via
Satellitenfunk möglich, auf Kurzwelle je nach herrschenden Ausbreitungsbedingungen Weltverkehr
möglich.
Der Amateurfunkbetrieb in
CEPT Ländern ist ohne
vorheriges Ansuchen möglich, wobei spezielle nationale Regelungen des Landes zu beachten sind. Die
Amateurfunk-Prüfung für
diese Bewilligungsklasse beinhaltet "Rechtliche Bestimmungen", "Technische Grundlagen", "Betrieb
und Fertigkeiten" im vollen Umfang. Der Inhaber einer Amateurfunk-Bewilligungsklasse 1 ist
berechtigt, Sender selbst zu bauen und zu modifizieren.
Das Ablegen einer Prüfung in der Fertigkeiten des Morsens als
Zugangsvoraussetzung zur Kurzwelle ist in Österreich nicht mehr erforderlich, kann aber auf Wunsch
trotzdem gemacht werden.
Klasse 4 CEPT-Novice
Diese auch als Einsteigerlizenz bezeichnete Bewilligungsklasse
berechtigt zum Betrieb auf den Bändern 160m, 80m, 15m, 10m, 2m und 70cm in allen Betriebsarten. Die
maximale Ausgangsleistung beträgt hierbei für die einzig beantragbare
Leistungsklasse A 100
Watt.
Der Amateurfunkbetrieb ist in
CEPT Ländern , die
diese Bewilligungsklasse bereits in ihrem nationalen Recht berücksichtigt haben, ohne vorheriges
Ansuchen möglich, wobei spezielle nationale Regelungen dieses Landes zu beachten sind. Es dürfen
jedoch keine Sender selbst gebaut oder modifiziert werden.
Die
Amateurfunk-Prüfung für
diese Bewilligungsklasse beinhaltet "Rechtliche Bestimmungen" und "Betrieb und Fertigkeiten" im
vollen Umfang, der Bereich "Technische Grundlagen" wird in vereinfachter Form geprüft.
Ein "Upgrade" von Klasse 3 auf Klasse 4 kann mittels Prüfung in dem
Bereich "Betrieb und Fertigkeiten" nachträglich gemacht werden. Für das Upgrade von Klasse 4 auf
Klasse 1 ist eine Prüfung im Bereich "Technische Grundlagen" erfolgreich abzulegen.
Klasse 3
Diese rein
nationale Bewilligungsklasse berechtigt zum Betrieb auf dem
70cm (430 - 440MHz) und 2m (144 - 146MHz) Amateurfunkband in allen Betriebsarten. Die maximale
Ausgangsleistung beträgt hierbei für die einzig beantragbare
Leistungsklasse A 100
Watt.
Eine Bewilligung für Errichtung und Betrieb, auch einer mobilen oder
portablen Amateurfunkstelle, wird auf Antrag für das gesamte Bundesgebiet erteilt, der Betrieb im
Ausland ist mit dieser Bewilligungsklasse jedoch in der Regel nicht automatisch gestattet und
erfordert ein gesondertes Ansuchen. Ebenso dürfen auch keine Sender selbst gebaut oder modifiziert
werden.
Die
Amateurfunk-Prüfung für
Klasse 3 beinhaltet "Rechtliche Bestimmungen" im vollen Umfang, "Technische Grundlagen" und
"Betrieb und Fertigkeiten" werden in vereinfachter Form geprüft.
Klasse 3 ist durch die vereinfachte Prüfung empfehlenswert für
Einsteiger und all jene, die nur in Österreich Amateurfunkbetrieb machen wollen. Ein "Upgrade" auf
Klasse 1 kann mittels Prüfung in den Gebieten "Technische Grundlagen" und "Betrieb und
Fertigkeiten" nachträglich gemacht werden.
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